Betreuungsvereine in der Region Aachen







Wissenswertes

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich meine wichtigen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann?

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Antworten auf diese Frage.

Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der selbstverantwortliches Handeln und das Treffen von sinnvollen und wichtigen Entscheidungen nicht mehr möglich sind.

Wie schnell verändert z.B. ein unvorhergesehener Schlaganfall radikal die Situation eines Menschen. Folge hiervon kann völlige Hilflosigkeit sein. Er selber kann keine Willenserklärungen mehr abgeben.
Zu Hause herrscht in solchen Fällen meistens das blanke Entsetzen und Chaos. Die zentrale Frage für den Hilfebedürftigen lautet hierbei zunächst einmal: Wer soll für mich in solchen oder ähnlichen Fällen handeln und Entscheidungen treffen? Evtl. Verwandte, Freunde oder Fremde? Wie werden sie wohl für mich entscheiden?
Die Justiz hilft sich in diesen Fällen. Sie bestellt auf der Grundlage des § 1896 BGB einen gesetzlichen Betreuer; je nach Eilbedürftigkeit auch einen fremden Berufsbetreuer. Bei der gesetzlichen Betreuung handelt sich um eine vom Staat erteilte Ermächtigung zur Vertretung. Die Familie fühlt sich in solchen Fällen übergangen und gekränkt.

Hierbei unterliegen Familienangehörige leider oft dem Irrglauben, dass der Partner oder die Kinder eine von Gesetzes wegen eingeräumte Vertretung ausüben können. Dem ist aber nicht so! Eine umfassende gesetzliche Vertretung unter Verwandten ist im Gesetz nur den Eltern für ihre minderjährigen Kinder übertragen worden. Bei einem volljährigen Geschäftsunfähigen oder an der Teilnahme am Rechtsverkehr Gehinderten gelten Angehörige nicht als gesetzliche Vertreter.

Folgende Vorlagen wurden uns freundlicherweise von der Arbeitsmeinschaft für Betreuungsangelegenheiten der Stadt und des Kreises Düren zur Verfügung gestellt

Bitte lesen Sie die Erläuterungen bevor Sie die Formulare ausfüllen!